Zur Borchert-Kommission: Machbarkeitsstudie vorgelegt
Die sogenannte ‚Borchert-Kommission‘ hat ein Konzept zur Weiterentwicklung der Tierhaltung mit verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung vorgelegt.
Zur Bewertung der rechtlichen Konformität dieser Optionen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Auch der Deutsche Bundestag, die Agrarminister der Bundesländer sowie die Borchert-Kommission selbst haben diesen Auftrag in ihren Beschlüssen unterstützt. Die Ergebnisse dieser Studie liegen nun vor. Zentrale Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind:
• Die Studie zeigt, welche Handlungsoptionen bei der Finanzierung und bei der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung in Deutschland und Europa rechtlich möglich sind – und welche aus rechtlichen oder anderen Gründen ausscheiden.
• Die Studie bekräftigt, dass den Landwirten die Kosten für den tierwohlgerechten Umbau der Ställe und die höheren laufenden Kosten ausgeglichen werden müssen. Die zu erwartenden Gesamtkosten werden konkret beziffert:
- 2,9 Mrd. Euro im Jahr 2025,
- 4,3 Mrd. Euro im Jahr 2030,
- 4,0 Mrd. Euro im Jahr 2040.
• Die Studie zeigt, dass den unterschiedlichen Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.
Julia Klöckner: „Nur, wenn den Landwirten Mehrkosten ausgeglichen werden und die Finanzierung vertraglich abgesichert ist, bekommen wir einen Schub für mehr Tierwohl. Es liegen nun mehrere, rechtlich geprüfte Vorschläge auf dem Tisch, wie wir die Tierhaltung in Deutschland umbauen und finanzieren können. Es geht nicht um das ‚Ob‘ – es geht um das ‚Wie‘. Die politische Forderung nach mehr Tierwohl ist von vielen Seiten formuliert. Ich lade ein, zu konstruktiven Gesprächen über den besten Weg, um dieses Ziel zu erreichen.“
Hier der Link zur www.bmel.de/machbarkeitsstudie.
agt